AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 PLATTFORMTÄTIGKEIT

Die Online Plattform BookThePro (im Folgenden „Plattform“ genannt) vermitteln den Vertragsschluss von Auftraggebern mit Visagisten/Makeup Artisten, Hairstylisten, Nail Artisten und anderen Stylisten (alle im Folgenden „Künstler“ genannt) im Zusammenhang mit Film- und Fotoproduktionen, Veranstaltungen und sonstigen Events.

Die Plattform wird nur als Vermittlerin tätig. Sie besorgt zudem das Inkasso des Künstlerhonorars. Eine Haftung der Plattform für Forderungen, die sich aus der Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler ergeben, ist ausgeschlossen. Die Plattform haftet weder für Leistungsstörungen der einen oder anderen Partei noch für den Eingang des Honorars.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Auftrages. Die Künstler erklären sich damit einverstanden. Für die Auftraggeber gelten sie mit der Nutzung der Plattform. Sie gelten auch für die weiteren Verträge der Parteien.

2 ALLGEMEINE BUCHUNGSBESTIMMUNGEN

Als Auftraggeber gilt derjenige, der bei der Plattform einen Künstler bucht.

Die Kontaktaufnahme zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler sowie Verhandlungen erfolgen ausschliesslich über die Plattform. Sämtliche Anfragen und Angebote sind an die Plattform zu richten, und alle Buchungen, Auftragsbestätigungen sowie allfällige Buchungsänderungen/-ergänzungen mit dem Künstler erfolgen ausschliesslich über die Plattform. Durch die Plattform können Erklärungen gegenüber dem Auftraggeber durch den Künstler abgegeben werden, die Plattform wird aber nicht Vertragspartei.

Bei Umgehung der Plattform ist die Vermittlungsgebühr/Kommission vom Künstler geschuldet.

Dem Auftraggeber ist es untersagt, persönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern des Künstlers für Folgeaufträge unter Umgehung der Plattform zu verwenden.

3 BUCHUNGSMODALITÄTEN

3.1 EINSATZDAUER DES KÜNSTLERS, ÜBERSTUNDEN, ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN, TEST- SHOOTINGS

Der Künstler kann für halbe Tage (vier Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher stets Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Pauschalhonorare bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Künstler am vereinbarten Arbeitsort bei dem Auftraggeber zur vereinbarten Zeit. Überstunden müssen vom Auftraggeber explizit über die bestehende Buchung auf der Plattform angefragt und vom Künstler bestätigt werden.

Ist eine Anreise am Vortag erforderlich und/oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag gesamthaft mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort ausserhalb der Schweiz, so wird die Reise nach zeitlichem Aufwand berechnet (auf Grundlage des vereinbarten Tageshonorars). Fallen über die Überstunden hinaus zusätzliche Produktionstage an oder wird die Durchführung des Auftrages ohne vorherige Annullation verschoben nachdem der Künstler bereits erschienen ist bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Künstler zu vertreten sind (nachträglich abweichende Wünsche, schlechtes Wetter, Nichterscheinen der Fotomodelle, Reisegepäckverlust, nicht rechtzeitige Bereitstellung von Produkten u.s.w.) steht dem Künstler für die weitergehenden Leistungen ein zusätzliches Honorar zu, welches auf der Basis des ursprünglich vereinbarten Honorars berechnet wird. Die Fremd- und Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand.Für so genannte Layout-/Test-Shootings bzw. Test-Drehs gelten folgende Besonderheiten: Sofern ein Künstler für seine Mitwirkung nicht das übliche Honorar erhält, die im Rahmen des Layout-/Test-Shootings bzw. Test-Drehs entstandenen Bildträger (Fotografien, Vidoes etc. z.B. im Rahmen einer Werbekampagne) aber später verwertet werden, steht dem Künstler ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Künstlers dürfen die bei Layout-/Test-Shootings bzw. Test-Drehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden.

3.2 OPTIONEN

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Diese verfallen, wenn nach Aufforderung durch den Künstler über die Plattform nicht innerhalb der von dieser angegebenen Frist eine Festbuchung erfolgt oder wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist.

4 ANNULLATION/ UMBUCHUNGEN

4.1 IM ALLGEMEINEN

Eine allfällige Annullation ist über die Plattform unverzüglich durchzuführen. Bei Annullationen, die 72 Stunden oder früher vor dem gebuchten Einsatz eintreffen, fallen keine Ausfallhonorare an.

Bei Annullation oder Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt nach Ablauf der unten genannten Fristen, hat der Auftraggeber ein Ausfallhonorar zu leisten.

48 bis 72 Stunden vor dem gebuchten Einsatz = 50% des besprochenen Honorars

24 bis 48 Stunden vor dem gebuchten Einsatz = 75% des besprochenen Honorars

0 bis 24 Stunden vor dem gebuchten Einsatz = 100% des besprochenen Honorars

Im Falle von Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt müssen allfällige Vorbereitungszeiten und Ausgaben (Leihgebühren etc.) erneut verrechnet werden, falls z.B. Stylings/Kleider retourniert und wieder neu bestellt werden müssen.

Falls Ausgaben/Reservationen (z.B. Materialkauf oder Hotelreservationen etc.) vorgenommen werden mussten und nicht mehr retourniert/storniert werden können (im Falle von Kündigungen/Rücktritt oder Umbuchungen) sind diese vom Auftraggeber vollumfänglich geschuldet.

Die Annullationsbedingungen gelten auch bei Wetterbuchungen, das heisst für den Fall, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann. Der Auftraggeber ist gehalten, so früh wie möglich abzusagen. Das Ausfallshonorar ist gemäss Annullationsbedingungen geschuldet.

Abweichende Annullationsbedingungen (z.B. bei Hochzeitsstylings) können schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler vereinbart werden. Falls ein Ausfallhonorar ausserhalb der oben genannten Annullationsbedingung geschuldet ist muss die Plattform entsprechend informiert werden um die Vorgehensweise der Zahlung zu vereinbaren.

5 HONORAR / ZAHLUNGSMODALITÄTEN / ZAHLUNGSKONDITIONEN

5.1 ALLGEMEINE REGELUNG

Bestätigte Buchungen stellen eine für den Künstler und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Die Plattform stellt in der Regel unmittelbar nach der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung Rechnung und mit deren Bezahlung gilt die Buchung als bestätigt.

Die Rechnungen, enthaltend Künstlerhonorar, Fremd- und Nebenkosten sowie Plattformprovision, werden in Schweizer Franken gestellt und bezahlt. Auf die in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Nebenkosten ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Rechnungsbetrag wird mit der Rechnungsstellung fällig und ist an die Plattform zu bezahlen.

Das Honorar des Künstlers deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab.

Die anfallenden Fremd- und Nebenkosten (z.B.: Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie Materialkosten, Requisiten und Styling Kosten) hat der Auftraggeber zu tragen und vorab in voller Höhe an den Künstler gegen Vorlage der Belege zu zahlen. Andernfalls ist der Künstler nicht verpflichtet, die mit dem Auftraggeber vereinbarte Tätigkeit zu erbringen. Ist die Bezifferung der Kosten erst im Nachhinein möglich, sind sie umgehend nach dem Einsatz fällig.

Falls Originalbelege (z.B. Zugtickets etc.) für die Abrechnung benötigt werden, muss der Auftraggeber dies vor dem Einsatz schriftlich dem Künstler mitteilen.

6 REKLAMATION / HAFTUNG

Unfall / Krankheit / Nichterscheinen des Künstlers / Mangelhafte Leistung

Bei Nichterscheinen oder Verspätung des Künstlers in Folge höherer Gewalt sind weder die Plattform noch der Künstler haftbar.

Ist ein Künstler wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss er den Auftraggeber und die Plattform unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit oder des Unfalls muss dem Auftraggeber sowie der Plattform schriftlich erbracht werden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haften in diesem Fall weder der Künstler noch die Plattform. Versäumt es der Künstler den Auftraggeber zu benachrichtigen oder kann er den Nachweis seines Fernbleibens nicht erbringen, hat der Künstler für den Schaden aufzukommen.

Bei Reklamationen an der Leistung des Künstlers hat der Auftraggeber umgehend den Künstler zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Die Reklamation hat umgehend und sofern möglich noch während des laufenden Auftrags zu erfolgen, andernfalls gilt die Leistung als abgenommen und genehmigt. Die Auseinandersetzung über die Reklamationen ist Sache des Künstlers und des Auftraggebers. Eine alllfällige Honorareduktion muss beim Künstler geltend gemacht werden. Bei schuldhafter Verspätung des Künstlers hat der Künstler entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Künstler seinen anteiligen Tageshonoraranspruch.

Die Plattform ist für Leistungsstörungen des Künstlers nicht haftbar. Weitergehende Ansprüche richten sich nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Gefahr für die Beschädigung oder den zufälligen Untergang der durch den Künstler bereitgestellten Materialien, Requisiten sowie des Werkes geht auf den Auftraggeber über, sobald die zu liefernden Materialien, Requisiten sowie Werke an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Der Künstler haftet nicht für während des Transportes und der Durchführung des Auftrages entstandene Schäden an Requisiten, die ihm von dem Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Schäden nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Künstlers oder etwaig eingeschalteter Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Requisiten sind vom Auftraggeber gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern. Ferner hat der Auftraggeber eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Ist die Leistung des Künstlers unmöglich geworden, ohne dass der Künstler dies zu vertreten hat, bleibt sein Honoraranspruch davon unberührt. Das in dieser Ziffer Geregelte gilt auch dann, wenn der Transport vom Künstler selbst durchgeführt wird.

Der Auftraggeber hat auf seine Gefahr und Kosten die ihm überreichten Requisiten unverzüglich nach ihrer Verwendung an den Künstler oder an die vom Auftragnehmer benannte Person/Firma zurück zu geben. Geschieht dies nicht, hat der Auftraggeber den allfälligen Schaden zu ersetzen.

7 NUTZUNGS- UND WIEDERGABERECHTE

Der Künstler ist ausschliesslicher Inhaber sämtlicher Eigentum-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an dem von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen usw. Diese Arbeitsproben des Künstlers dürfen ohne dessen vorgängiges Einverständnis nicht vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind nach Auftragsbeendigung an den Künstler zurückzugeben. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben des Künstlers steht dem Auftraggeber nicht zu.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit der Bezahlung des vereinbarten Künstlerhonorars die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschliesslich dem genannten Auftraggeber übertragen. Vor der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes ist eine Nutzung durch den Auftraggeber unzulässig. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Regelung überträgt der Künstler dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an seinem Werk nur in dem für den Vertragszweck unabdingbarem Umfang. Eine vollständige oder teilweise Übertragung von einfachen oder ausschliesslichen Nutzungsrechten durch den Auftraggeber auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Künstlers und ist ggf. gesondert zu vergüten. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars aus diesem Vertrag verbleiben alle an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte bei dem Künstler.

Die Überprüfung bzw. die Einholung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten für die Verwendung von Requisiten fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Künstlers. Der Auftraggeber erwirbt an den zur Verfügung gestellten Materialen und Requisiten kein Eigentum, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

Der Künstler hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschliesslich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Darüber hinaus ist neben dem Künstler auch die ihn vermittelnde oder vertretende Plattform im Zusammenhang mit dem Werk zu nennen. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoss gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Künstlers zu zahlen.

Der Künstler und die Plattform sind berechtigt Fotografien, Filme, analoge oder digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung der Künstler seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen und sie dafür etwa im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen.

8 GEHEIMHALTUNG

Die Parteien vereinbaren, über die finanziellen Konditionen Stillschweigen gegenüber Jedermann - auch nach Ablauf des Auftrages - zu wahren. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ist die Bekanntgabe der erforderlichen Informationen

a) gegenüber Mitarbeitern, Beratern und Personen, die bei der jeweiligen Buchführung der Künstler mitwirken, soweit solche Personen einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, sowie

b) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

9 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Die Plattform behält sich die vor, die Plattform zu ändern, einzuschränken oder ggf. einzustellen sowie die AGBs zu ändern. Sie kann Künstler oder Auftraggeber von der Plattform löschen oder die Nutzung der Plattform an Bedingungen knüpfen, insbesondere bei Verletzungen des Vertrags oder der AGB.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL

Zwischen den Parteien dieser Bestimmung findet ausschliesslich Schweizerisches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Plattform. Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Wird eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als solches. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.